Kindergartenzuschuss
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 33 EStG
Kinder sind unsere Zukunft! Der Kinderbetreuungszuschuss unterstützt Ihre Mitarbeitenden finanziell bei den Kosten für die Unterbringung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte. Der Kinderbetreuungszuschuss ist in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei.
Gewährung des Benefits
Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 200,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 400,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 480,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 280,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.
Häufig gestellte Fragen zum Sachbezug
1. das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
2. im laufenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr nach dem 30. Juni vollendet haben, es sei denn, sie sind vorzeitig eingeschult worden, oder
3. im laufenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vor dem 1. Juli vollendet haben, in den Monaten Januar bis Juli dieses Jahres.
4. mangels Schulreife vom Schulbesuch zurückgestellt sind.